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LSG Hessen, 22.08.2011 - L 9 AL 149/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 29.07.2009 - S 14 AL 361/06
- LSG Hessen, 22.08.2011 - L 9 AL 149/09
- LSG Hessen, 13.10.2011 - L 9 AL 149/09
- EuGH, 13.12.2011 - C-531/11
- EuGH - C-531/11 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 13.11.1990 - C-216/89
Reibold / Bundesanstalt für Arbeit
Auszug aus LSG Hessen, 22.08.2011 - L 9 AL 149/09
Nach den Angaben der Klägerin in der mündlichen Verhandlung geht der Senat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 13. November 1990 - C-216/89 -) davon aus, dass die Klägerin als unechte Grenzgängerin im Sinne des Art. 71 Abs. 1 Buchst. b, ii EWG-VO 1408/71 anzusehen ist. - EuGH, 28.02.1980 - 67/79
Fellinger
Auszug aus LSG Hessen, 22.08.2011 - L 9 AL 149/09
Zur Auslegung des Art. 68 Abs. 1 EWG-VO 1408/71 hat der EuGH mit Urteil vom 28. Februar 1980 - 67/79 - SozR 6050 Art. 68 Nr. 1) entschieden, dass die Bestimmung im Lichte des Art. 51 EWG-Vertrages und in der von ihm verfolgten Ziele dahin auszulegen sei, dass im Falle eines vollarbeitslosen Grenzgängers (Art. 1 Buchst. b EWG-VO 1408/71) der zuständige Träger des Wohnsitzmitgliedsstaats, nach dessen Rechtsvorschriften der Berechnung der Leistungen die Höhe des früheren Entgelts zu Grunde zu legen ist, diese Leistungen unter Berücksichtigung des Entgelts zu berechnen habe, das der Arbeitnehmer während der letzten Beschäftigung in dem Mitgliedsstaat erhalten hat, in dem er unmittelbar vor Eintritt der Arbeitslosigkeit beschäftigt gewesen ist.